Golf in NRW wieder erlaubt – GC Oberberg öffnet Platz am 22.2.2021

In der am 19.2. veröffentlichten Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlaubt das Land NRW wieder Sport im Freien. Das gilt ab Montag, 22.2.2021. Die exakte Formulierung in §9 lautet:

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten …. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Zeitgleich mit den steigenden Temperaturen werden wir daher unseren Platz am Montag, 22.2. wieder öffnen – mit folgenden Einschränkungen:

Reservierungen:

  • Eine vorherige Reservierung ist zwingend erforderlich. Diese kann über die Website, die Albatros App oder telefonisch vorgenommen werden. Das Sekretariat ist für Publikumsverkehr geschlossen, telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag (10:00 bis 16:00 Uhr).
  • Buchungen sind nur 3 Tage im Voraus möglich.
  • Bis auf Weiteres nur maximal 2 Personen pro Flight.
  • Vorerst nur 3 Abschlagszeiten pro Woche. Wegen der nach wie vor kurzen Tage, der Einschränkung auf 2-er Flights und der zuletzt stark gestiegenen Mitgliederzahl sollen möglichst alle zum Zug kommen.
  • Bei freien Abschlagszeiten am Spieltag selbst können über die erlaubten 3 hinaus zusätzliche Buchungen gemacht werden. Diese sind telefonisch anzumelden, da das Reservierungssystem keine 4. Buchung zulässt.
  • Eine dringende Bitte an die „zeitlich Unabhängigen“: überlasst späte Abschlagszeiten und die Wochenenden den Berufstätigen. Wir können das nicht im Reservierungssystem überwachen, werden uns aber bei Missachtung auch vorbehalten, Buchungen zurückweisen.

Der Golfplatz:

  • Bis auf Weiteres ist nur das Spiel auf Wintergrüns zugelassen. Der Platz muss nach den intensiven Niederschlägen des Winters, der Schneeschmelze und zuletzt den strengen Frösten der vergangenen Tage geschont werden, damit wir im Frühjahr / Sommer perfekte Bedingungen haben.
  • Ab 22.3.2021 sind Trolleys erlaubt. Die Benutzung von E-Carts ist vorerst noch nicht gestattet.
  • Die Nutzung der Driving Range und der Übungsanlagen ist unter Berücksichtigung von Abstands- und Hygieneregeln gestattet.

Verhalten bei An- und Abreise:

  • Sekretariat, Gastronomie, Umkleidekabinen bleiben noch geschlossen. Ausnahme: To-Go-Service am Halfway – Haus.
  • Vermeidet bitte unbedingt alle Versammlungen bei An- und Abreise, die nicht den derzeitigen Auflagen zur Kontaktbeschränkung entsprechen. Dies gilt für alle Übungsanlagen, den Caddyraum, am Starthaus uvm.

Wir müssen damit rechnen, dass das Ordnungsamt die Überwachung der Auflagen kontrolliert, daher sollten wir keinerlei Anlass bieten, den gerade geöffneten Platz wieder schließen zu müssen. Daher bitte ich um die Beachtung aller zuvor genannten Auflagen.

Mit sportlichen Grüßen

Hubert Beckmann

Spielführer

Hubert Beckmann